Politische Gliederung Griechenlands

Die 13 Regionen mit ihren Hauptstädten und die 325 Gemeinden Griechenlands (2011)

Die politische Gliederung Griechenlands kennt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 drei Verwaltungsebenen.

Die Verwaltung auf staatlicher Ebene wird durch sieben Dezentrale Behörden (Singular griechisch Αποκεντρωμένη Διοίκηση Apokendroméni Diíkisi) ausgeübt, denen ein durch die griechische Regierung ernannter Generalsekretär (Γενικός Γραμματέας Genikos Grammateas) vorsteht.

Auf regionaler Ebene ist Griechenland in dreizehn Regionen (Einzahl περιφέρεια periferia) eingeteilt, die von einem Gouverneur (περιφερειάρχης periferiarchis) und einem Regionalrat (περιφερειακό συμβούλιο periferiako symvoulio) regiert werden. Die bis 2010 bestehende Einteilung der Regionen in 54 Präfekturen ist abgeschafft.

Die kommunale Ebene bilden 332 Gemeinden (Singular δήμος dimos), in denen ein Bürgermeister (δήμαρχος dimarchos) und ein Gemeinderat (δημοτικό συμβούλιο dimotiko symvoulio) alle fünf Jahre direkt gewählt werden. In den Gemeinden, die in Größe und Aufbau teils deutschen Landkreisen ähneln, werden auch Belange entschieden, die zuvor den Präfekturen zugeordnet waren. Innerhalb der Gemeinden gibt es die Unterteilung in Gemeindebezirke (Singular δημοτική ενότητα dimotiki enotita, wörtlich „Gemeindeeinheit“), die exakt den Gemeindegrenzen bis 2010 entsprechen. Gleichzeitig untergliedern sich die Gemeinden in Stadtbezirke (Singular δημοτική κοινότητα dimotiki kinotita) bzw. Ortsgemeinschaften (τοπική κοινότητα topiki kinotita), die ihrerseits aus den vorherigen Gemeindebezirken entstanden sind und weiterhin durch einen lokalen Rat und einen Vorsteher repräsentiert werden.[1]

Außerhalb der eigentlichen Verwaltungsgliederung steht der Berg Athos (Άγιο Όρος Ágio Óros „Heiliger Berg“). Griechenland übt (durch einen ernannten Gouverneur) über das Territorium die volle Souveränität aus, gewährt jedoch ein traditionelles Recht auf vollständige innere Autonomie. Alle Einwohner des Gebiets erwerben automatisch die griechische Staatsbürgerschaft, die Jurisdiktion unterliegt direkt dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel.

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